Zinsabschlag

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Unter dem Begriff Zinsabschlag versteht man die Kapitalertragssteuer, bei der es sich um eine spezielle Erhebungsform der Einkommensteuer handelt. Hierzu muss gesagt werden, dass alle Erträge, die aus Kapitalvermögen erzielt werden, der Einkommensteuer unterliegen. Oft wird auf die Zinserträge die entfallende Einkommensteuer von den Banken berechnet und dieser Zinsabschlag wird dann als Kapitalertragssteuer direkt an die Finanzämter weitergeleitet. Je nach Ertragsart gelten unterschiedliche Steuersätze: 20% bei Gewinnanteilen, 25 % bei Tafelgeschäften und 30 % für Zinsen, die aus Kapitalanlagen resultieren. Hinzu kommt jeweils der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent. Grundsätzlich muss jedoch nicht jeder Kapitalertrag versteuert werden. Es gibt für jeden Sparer einen sogenannten Sparerfreibetrag auf den keine Kapitalertragssteuer anfällt, wenn der Betreffende einen entsprechenden Freistellungsauftrag bei seiner Bank abgibt. Der Sparerfreibetrag kann in diesem Zusammenhang auch auf mehrer Banken verteilt werden. Der Begriff Zinsabschlag oder auch Zinsabschlagsteuer wird umgangssprachlich sehr häufig verwendet – korrekt ist hier jedoch die Bezeichnung Kapitalertragssteuer, die bereits im Jahr 1993 eingeführt wurde.

 
Bild Registrieren2