Zusage
Unter einer Zusage versteht man im deutschen Verwaltungsrecht ein Versprechen. Genauer gesagt das Versprechen einer Behörde bezugnehmend auf eine bestimmte Maßnahme. Die Zusage ist die Kreation einer Rechsprechung, sie gilt als Zusicherung und ist in § 38VwVfG geregelt. Die Zusage eines Behördenvertreters , kann als solche aufgefasst werden, ist der Wille da, die Behörde rechtlich zu binden. Fehlt jedoch dieser Bindungswille, spricht man von einer Auskunft. Besondere Formen sind hier nicht vorgeschrieben. Beweisschwierigkeiten ergeben sich allerdings schnell bei mündlichen erteilten Zusagen. Unter einer Zusage versteht man aber auch das Ziel einer Bewerbung. Das heißt, man erhält man eine positive Rückmeldung einer Bewerbung, spricht man von einer Zusage.

