Zuteilung

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Die Voraussetzung für die Auszahlung eines Bausparguthabens und des Bauspardarlehens ist die Zuteilung des Bausparvertrages. Die Zuteilungsreihenfolge hängt von den jeweiligen Spar – und Tilgungsleistungen der Bausparer ab. Aus diesem Grund dürfen die Bausparkassen keine verbindlichen Zuteilungsvoraussagen zu machen. Die Zuteilung des Bausparvertrages kann beim Visio Bausparen täglich erfolgen. Das aber nur, wenn seit Vertragsbeginn mindestens 18 Monate vergangen sind. Beim Classico Bausparen müssen 50% Guthaben der Bausparsumme vorhanden sein. Auch muss die Mindestbewertungszahl 23 erreicht sein. An zwölf Terminen im Jahr kann die Zuteilung erfolgen. Ist mein Bausparvertrag zuteilungsreif, ist er vielseitig verwendbar. Benötige ich das Geld gar nicht, so muss ich auch nicht die Zuteilung annehmen. Insgesamt 12 Monate halten die Bausparkassen das Bauspardarlehen nach der Zuteilung und Auszahlung des Guthabens bereit. Benötige ich das Bauspardarlehen früher, kann beim Visio Bausparen der Vertrag nach 18 Monaten täglich zugeteilt werden. Höhere Einzahlungen gleich höherer Darlehensanspruch Beim Classico Bausparen wird durch höhere monatliche Einzahlungen die Mindestansparung früher erreicht.

 
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