Zwischenkredit

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Unter dem Begriff Zwischenkredit versteht man einen kurzfristigen Kredit zur vorläufigen Finanzierung. Später wird dieser durch einen langfristigen Kredit oder aber auch durch Eigenkapitel abgelöst. Bei Bedarf kann ein Bausparer einen solchen Zwischenkredit in Anspruch nehmen. Die Kreditmittel hierfür werden nicht aus den Spareinlagen des Kunden, sondern zu marktüblichen Konditionen finanziert. Hat der Bausparvertrag das Mindestguthaben erreicht, die sogenannt Zuteilung kann aber nicht erfolgen, weil der Zuteilungsstichtag. Mindestsparzeit oder Mindestbewertungszahl nicht erreicht ist. So wird ein Kreditvertrag abgeschlossen, der Zwischenkredit, in dem die Zwischenkreditzinsen festgelegt werden. Eine zusätzliche Spareinzahlung ist meistens nicht erforderlich. Diese Zwischenkreditzinsen sind entweder variabel oder aber auch fest, bis zum Beginn der Darlehensphase. Nach erfolgter Zuteilung erlischt der Zwischenkredit. Man nennt Zwischenkredite auch Überbrückungskredite.

 
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