o o Baugrundstück in Randlage o o

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Objektbeschreibung:
Baugrundstück für Einzel- oder Doppelhaus.

Ausstattung:
Zur Bebaubarkeit hier ein Auszug aus der Satzung der Stadt Ibbenbüren:
. . .
§2 Sachlicher Geltungsbereich
1. In den räumlichen Geltungsbereichen dieser Satzung kann Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 des Baugesetzbuches nicht entgegengehalten werden, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
2. In begründeten Ausnahmefällen gilt dieses auch für Vorhaben, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.

§3 Zulässigkeit von Bauvorhaben
Vorhaben im sinne des §2 dieser Satzung können zugelassen werden nach der Maßgabe der folgenden Voraussetzungen:
1. Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig. Doppelhäuser gelten bezüglich der Anzahl der Wohnungen als zwei Einzelhäuser.
2. Die Mindestgröße des einzelnen Baugrundstückes beträgt 700m², in städtebaulich begründeten Fällen kann die festgesetzte Mindestgröße um bis zu 15% unterschritten werden.
3. Die Vorhaben sind bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung und der äußeren Gestaltung (Firstrichtung, Dachneigung, Traufhöhe) der vorhandenen Bebauung anzupassen.

Es werden für die Bebauung mit einem Einfamilienhaus noch Kanal-Anschluss-Beiträge, einschl. Pumpstation in Höhe von ca. 7.900 € von der Stadt Ibbenbüren erhoben.

Lage:
Randbereich im nördlichen Außenbereich von Ibbenbüren (Bergsiedlung)
Im Lageplan GRÜN umrandet.
Das ROT umrandete Grundstück mit Wohnhaus und 2 Garagen steht ebenfalls zum Verkauf, sh. unser Exposé 31119

Sonstige Angaben:

Weitere Angaben

Wohnen
4,76%
796 m²

 
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