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Guter Rat für den „Hausgebrauch“
Immobilien verkaufen: Sachverstand einschalten, damit aus dem Hausverkauf kein Ausverkauf wird.
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass dieser
Vorgang eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten beinhaltet. Schließlich geht es beim
Verkauf von Haus oder Eigentumswohnung häufig um sehr hohe Beträge. Daher ist
es nur verständlich, dass an den Verkauf von Immobilien hohe rechtliche
Anforderungen gestellt werden, die gewährleisten sollen, dass alle Beteiligten sich
absolut darüber im Klaren sind, was sie vereinbaren. Es empfiehlt sich daher
dringend, beim Immobilienverkauf zunächst einmal einen neutralen Gutachter
einzubeziehen, der Ihnen den genauen Wert Ihres Objektes sowie dessen baulichen
und technischen Zustand präzise ermittelt. Auf dieser Basis können Sie Ihre
Verkaufsverhandlungen führen und Ihre Preisvorstellung argumentativ untermauern.
In vielen Fällen empfiehlt es sich zudem, einen Immobilienmakler in den
Verkaufsprozess einzuschalten. Dies spart Ihnen gegebenenfalls nicht nur Zeit,
sondern stellt auch sicher, dass Sie einen neutralen Zeugen in Bezug auf die
Einhaltung der Vereinbarungen rund um den Verkaufsvorgang aufbieten können.
Sind Käufer und Verkäufer sich handelseinig, ist der Gang zum Notar der nächste
erforderliche Schritt. Der Notar sollte möglichst auf das Vertragsrecht beim Verkauf
von Immobilien spezialisiert sein und bei der Ausgestaltung des Verkaufsvertrages
mit sachkundiger Beratung zur Seite stehen. Bei Einigkeit wird der Vertrag über den
Eigentumsübergang an der Immobilie – juristisch betrachtet einem unbeweglichen
Sachgut – schriftlich vom Notar fixiert. Der Notar nimmt zudem die Eintragung im
Grundbuch vor und beurkundet diesen Vorgang der Eigentumsübertragung. Durch
die zwingend vorgeschriebene Einbeziehung von externem Sachverstand ist
gewährleistet, dass beide Parteien – Immobilienverkäufer und Immobilienkäufer –
Klarheit über die von Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen haben und der
Hausverkauf nicht für eine Partei zum „Ausverkauf“ wird.
Immobilien vermieten: Beim Vermieten Anfängerfehler vermeiden.
Auch wenn die Vermietung eines Hauses oder einer Wohnung juristisch betrachtet
kein annähernd so schwerwiegender Vorgang wie der Verkauf darstellt, gilt es doch,
allerhand Aspekte im Vorfeld des Mietvertrages zu prüfen, damit Vermieter und
Mieter gleichermaßen von dem Vertragsverhältnis profitieren können. Mit Blick auf
die Mietvertragsgestaltung empfiehlt es sich in der Regel, sich auf
Mustermietvertragsformulare von Grundbesitzervereinigungen zu stützen, da deren
Klauseln zum Großteil bereits vor Gericht auf ihren Bestand hin abgeprüft worden
sind. Dies gilt insbesondere für Fragen der Schönheitsreparaturen während der
Mietdauer. Auch bei der Vereinbarung von Kautionsregelungen, Regelungen zur
Hausordnung etc. hat es sich vielfach bewährt, auf erprobte Klauseln von
Musterverträgen zurückzugreifen.
Immobilien kaufen: Bei der Finanzierung keine hausgemachten Probleme
einkaufen.
Wer den großen Schritt wagt, für sich bzw. seine Familie eine Eigentumswohnung
oder ein Haus zu kaufen, muss vieles Bedenken. Selbstverständlich sollte die
Wunschimmobilie sehr sorgfältig ausgewählt werden. Ein wesentliches Kriterium ist
in jedem Fall die Lage der Immobilie, weil diese zum einen den Wohn- und
Gebrauchswert für ihre Nutzer maßgeblich bestimmt, zum anderen aber auch einen
erheblichen Einfluss auf den Wert der Immobilie heute und in Zukunft hat. Nicht
umsonst wird unter Immobilienmaklern auf die Frage nach den drei wichtigsten
Kriterien für den Wert einer Immobilie gern geantwortet: Lage, Lage und Lage!
Natürlich ist auch der bauliche und technische Zustand Ihres Traumhauses oder
Grundstücks von entscheidender Bedeutung und hat einen ebenfalls gewichtigen
Einfluss auf den Kaufpreis. Eben dieser Kaufpreis ist es auch, dem Sie ganz
besonders große Aufmerksamkeit schenken sollten, denn ihn aufzubringen muss
auch in geänderter Lebenssituation, bei Wechsel des Arbeitsplatzes, bei
Familienzuwachs etc. noch gewährleistet sein. Bei der realistischen Ermittlung des
von Ihnen tragbaren Kaufpreises und bei der anschließenden Finanzierungsplanung
sollten Sie unbedingt einen Finanzexperten Ihrer Hausbank oder einer anderen auf
Immobilienfinanzierungen spezialisierten Bank zu Rate ziehen. Ansonsten holen Sie
sich noch vor Einzug in Ihr neues Domizil hausgemachte finanzielle Sorgen ins Haus,
die Ihnen die Freude an Ihrer Immobilie nachhaltig verderben können.
Immobilien mieten: Beim Einzug schon an den Auszug denken.
Eine Wohnung oder ein Haus zu mieten, bedeutet einerseits flexibel zu bleiben.
Andererseits bedeutet es aber auch, dass Sie natürlich damit rechnen müssen, eines
Tages Ihr Domizil wieder zu verlassen. Und gerade im Hinblick auf den Auszug und
die dann anstehenden Fragen nach den Renovierungspflichten gibt es immer wieder
Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter. Um hier auf der sicheren
Seite zu sein, sollten Sie sich schon beim Abschluss des Mietvertrages klar machen,
was an Renovierungsverpflichtungen während der Dauer des Mietverhältnisses und
nach Auszug aus Ihrer Mietimmobilie auf Sie zukommt. Außerdem empfiehlt es sich,
unbedingt auch das Kleingedruckte in Ihrem Mietvertrag genau zu studieren, bevor
Sie ihn unterzeichnen. Bei offenen Fragen sollten Sie zunächst lieber bei Ihrem
Vermieter oder bei einer sachkundigen Stelle, z.B. einem Mieterverein oder der
Verbraucherzentrale, um Klärung bitten, ehe Sie leichtfertig einen für Sie
möglicherweise problematischen Vertrag unterzeichnen. Sind all diese Fragen zur
Zufriedenheit geklärt, steht dem unbeschwerten Wohnvergnügen mit fest
vereinbarten Mietzahlungen nichts mehr im Wege.


